FAQ zum Studium während der Covid-19-Pandemie

Liebe Kommiliton*innen,
Vieles befindet sich zur Zeit im Fluss und es können zu einigen Fragen noch keine sicheren Aussagen gemacht werden, da sich die Situation schnell ändern kann.
Wir haben einmal ein paar der häufigsten Fragen und Antworten nach unserem aktuellen Kenntnisstand zusammengefasst. Alle Ergänzungen sind kursiv dargestellt:

1. Geht das Studium Ende April los?
Ja, das Semester soll am 20.04.2020 starten, jedoch (erstmal) ohne Präsenzveranstaltungen. Insbesondere wird versucht, Lehrinhalte so verfügbar zu machen, dass es allen Studierenden möglich ist zeitlich flexibel auf die Inhalte zuzugreifen. Hier die derzeitige Planung:
Prüfungen: Die Nachprüfungen für das 1. und 3. Semester sollen ab Ende Mai, danach zwei Wochen später die regulären Prüfungen des 4. Semesters und anschließend zwei Wochen später die regulären Prüfungen des 2. Semesters und der Klinik stattfinden. Genaueres erfahrt ihr nach der Sitzung der Prüfungskommission nächste Woche, bislang handelt es sich nur um eine erste Planung. Diese Infos stehen zudem unter dem Vorbehalt der infektiologischen Vorschriften, es werden im Moment für alle Eventualitäten Konzepte entwickelt.
Lehre generell: Die gesamte Lehre findet bis auf weiteres digital statt (auch Ersatz für Präsenzveranstaltungen). In den meisten Fächern besteht die Planung aus Vorlesungsfolien mit Hinweis auf E-Book Literatur, die gerade vermehrt von der Unibibliothek angeschafft wird. Die gesamte Lehre läuft über Moodle Kurse (für JEDES Fach), dort muss vonseiten der Fächer immer auch ein Ansprechpartner für inhaltliche Rückfragen angegeben werden.
Lehre Vorklinik: Es soll in der gesamten Vorklinik keine Aufzeichnungen der Vorlesungen geben (Ton oder Bild). Stattdessen werden schriftlich kommentierte Vorlesungsfolien und ergänzende E-Books (mit expliziten Kapiteln) bereitgestellt. Zudem wird (soweit wir wissen) in einigen Fächern eine Art „Lernstandskontrolle“ über kurze Fragen erfolgen. Die Anatomie ist hier schon recht weit, es werden gerade Programme und Videos für den Ersatz des Präp Kurses angeschafft, die mikroskopische Anatomie läuft wohl über das Online Mikroskop. Für die Praktika in Physiologie wird es wohl Videos geben. Anscheinend sprechen sich die Vorklinik-Dozenten sehr regelmäßig untereinander ab.
Lehre Klinik: Bislang noch nicht ganz klar. In den meisten Fächern gibt es schon Moodle Kurse und teilweise erste aufgezeichnete Vorlesungen.
Die Präsenzveranstaltungen sollen auch hier fürs erste durch digitale Äquivalenzveranstaltungen ersetzt werden, in der Orthopädie gibt es beispielsweise schon ein erstes Webinar Konzept. Fallseminare werden wahrscheinlich durch eine schriftliche "Fallausarbeitung" ersetzt. Bislang gibt es jedoch scheinbar keine Absprache unter den Klinik Dozenten, dazu wurde von uns eine Videokonferenz unter Federführung des Studiendekanates für nächste Woche Freitag angestoßen.
Wahlfächer: Insbesondere im 4. Semester scheint sich ein „Engpass“ an vorklinischen Wahlfächern zu ergeben, da viele scheinbar auf die verlängerte hausärztliche Hospitation gesetzt haben. Derzeit wird daran gearbeitet, die Wahlfachliste auf dem schwarzen Brett dahingehend zu aktualisieren, dass digital stattfindende Fächer vermehrt angeboten und explizit gekennzeichnet werden. Dies gilt sowohl für die klinischen als auch für die vorklinischen Wahlfächer. Wir halten euch hier auf dem Laufenden.
Ganz generell gilt: der Fokus liegt darauf, dass sich das Studium für niemanden verlängert und jeder in diesem Semester die Scheine erlangen kann, die er auch in einem normalen Präsenzsemester erwerben könnte. Um auch die nächsten Semester nicht zu überlasten, sollen keine Veranstaltungen aus diesem in nächste Semester „übertragen“ werden.
Falls zudem der Fall eintreten sollte, dass dieses Semester doch wieder Präsenzveranstaltungen möglich werden, sollen alle Veranstaltungen wieder regulär stattfinden.


2. Ich habe mich in die Liste eingetragen. Warum habe ich noch keine Rückmeldung erhalten?
Erst einmal herzlichen Dank, dass du bereit bist deinen Teil zu leisten!
Wir sortieren derzeit die Listen und schicken Sie regelmäßig und aktualisiert an unsere Ansprechpartner.
Dort müssen diese dann einzeln als PDF durchgegangen werden und die passenden Studierenden per Mail oder Telefon kontaktiert werden. Zudem haben viele von euch auch Initiativbewerbungen geschrieben, die ebenfalls bearbeitet werden müssen.
Viele der Kliniken arbeiten gerade auch in der Personalabteilung am Limit und zu allem Überfluss im Home Office. Darum priorisieren einige der Kliniken zunächst diejenigen unter euch mit einem abgeschlossenen Pflegeexamen und kümmern sich dann um die anderen.
Zudem ist der Bedarf in Bochum im Moment noch nicht sehr groß und die Lage einigermaßen ruhig, weshalb viele Kliniken abwarten, wie sich der Personalbedarf entwickelt.
Mit Match4Healthcare gibt es mittlerweile ein automatisiertes und deutschlandweites System von der bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland), welches ortsunabhängig ist. Bitte tragt euch auch hier ein, insbesondere falls ihr außerhalb von Bochum wohnt.



3. Ich würde lieber eine Famulatur oder ein Pflegepraktikum machen. Geht das?
Soweit wir wissen theoretisch ja, das ist zumindest der letzte Stand der Kommunikation mit dem LPA.
Nach Famulanten sucht derzeit das Klinikum West (Knappschaftskrankenhaus in Dortmund, Lünen, Lütgendortmund und Kamen). Das Josef Hospital in Bochum bietet zwar theoretisch auch noch Famulaturen an, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ziemlich mit Famulant*innen ausgelastet. Ihr solltet zudem bedenken, dass für die Semester 2-8 Pflegepraktika und Famulaturen nur bis zum 20.04 (Semesterstart) anerkannt werden können, das 10. Semester hat aufgrund der anderen Ferienzeiten eine etwas längere Frist bis Anfang Mai.
Wenn ihr eigentlich gerne in der Versorgung während der Covid-Krise helfen würdet, jedoch noch unbedingt eine Famulatur bescheinigt braucht, sprecht das explizit mit den Häusern ab.
Tipp: Macht den Abteilungen im Vorfeld klar, dass ihr in der Versorgung helfen wollt, jedoch eine Famulatur bescheinigt haben möchtet. Da wird sicher ein Auge zugedrückt!

4. Wie läuft die Anstellung ab, bekomme ich einen Vertrag?
Es gibt zwar aufgrund der unterschiedlichen Träger der Kliniken keine einheitliche Regelung, jedoch haben alle Kliniken bislang zugesagt, dass die Hilfe vertraglich geregelt sein wird. Wir bitten euch alleine aus Gründen der Versicherung auch darauf zu bestehen! Auch für Famulaturen sollte unbedingt ein Vertrag aufgesetzt und unterschrieben werden - unabhängig von der Bezahlung. Nichtsdestotrotz empfehlen wir als Fachschaft (auch mit Unterstützung der Fakultät) mindestens eine geringfügige Beschäftigung – Arbeit in der Versorgung sollte vergütet und nicht ehrenamtlich ausgeübt werden.

5. Wie ist das mit der Anrechnung auf BAföG wenn ich jetzt arbeiten sollte?
Wenn du Bafög bekommst und jetzt eine Tätigkeit aufnehmen willst, die bei der Bewältigung der SARS-CoV2-Pandemie (im Supermarkt an der Kasse zählt nicht) hilft, so gibt es jetzt eine Ausnahme im BAföG dafür. Für den Zeitraum dieser Tätigkeit gibt es dann eine separate Berechnung deiner Ansprüche. Die BAföG-Förderung wird für den Bewilligungszeitraum erst einmal weitergezahlt und dann wird hinterher ggf. für den begrenzten Zeitraum deiner Tätigkeit Geld zurückgefordert. Je nachdem wie stark die BAföG-Förderung also in dein monatliches Budget eingeht, solltest du also darauf achten, dass du durch den Job und deine sonstigen Einkünfte finanziell klarkommst. Überschreitest du die 450€ pro Monat, so kannst du für jeden „zu viel“ verdienten Euro mit ca. 2€ Abzug bei der BAföG-Förderung rechnen. Es gibt also durchaus Konstellationen die dich finanziell schlechter dastehen lassen können als vorher. (Grob gesprochen, damit es nicht zu einem finanziellen Nachteil kommt: Deine BAföG-Förderung + 450€ = Nettolohn deiner Covid Tätigkeit) Wende dich im Zweifel telefonisch an deinen BAföG-Sachbearbeiter.
Eine weitere Besonderheit stellt die Krankenversicherung dar. Hier gibt es viele unterschiedliche Fallkonstellationen, sodass du unbedingt mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten solltest, sobald du weißt in welchem Umfang (v.a. finanziell) deine Tätigkeit stattfinden soll. Alles bis 450€ macht i.d.R. kein Problem.
Solltest du deine Tätigkeit auch nach Semesterbeginn fortsetzen wollen, ist das im Prinzip kein Problem. Nur für den Fall, dass du als Werkstudent (dies ist eine besondere Form der Anstellung für die Krankenversicherung) angestellt bist, musst du darauf achten, dass du ab dem 20.4. eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten darfst, sonst giltst du für die Krankenversicherung (NICHT für die Uni!) nicht mehr als ordentlicher Student. Du wirst dann NICHT automatisch exmatrikuliert, sondern darfst lediglich die Beitragsvorteile der Krankenversicherung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Für BAföG-Empfänger gilt also:
- Prüfe, dass du durch deine Tätigkeit keinen finanziellen Nachteil erleidest, bzw. über die Runden kommst
- Halte Rücksprache mit der Krankenkasse bezüglich deines jetzigen Versicherungsstatus und während der Tätigkeit
- Werkstudenten sollten auf Einhaltung ihrer Stundengrenzen achten
- Einkünfte bis 450€/Monat machen eigentlich nie Probleme, darüber hinaus solltest du das ganze genau prüfen.
- BAföG-Empfänger die mehr also 450€ dazuverdienen wollen, sollten darauf achten, dass aus den Arbeitsverträgen hervorgeht, dass es sich um eine befristete Tätigkeit zur Pandemiebekämpfung handelt. Vgl §53 Abs. 2 Bafög
- Bestehende Arbeitsverträge können durch Zusatzverträge befristet und zur Pandemiebekämpfung aufgestockt werden


6. Ich muss noch Blockpraktika machen. Kann meine Hilfe in einem Klinikum hierfür angerechnet werden?
Nein, die Hilfe kann leider nicht als Blockpraktikum angerechnet werden. Das Studiendekanat lehnt dies bislang aus verschiedenen Gründen ab. Unter Anderem können die Blockpraktika nur in Unikliniken absolviert werden. Da wir aber auch an vielen anderen Stellen helfen werden, wäre dies kontraproduktiv.
Außerdem sollte sich niemand für einen Schein der Gefahr aussetzen, sich und seine Familie mit Covid zu infizieren. Die Hilfe sollte freiwillig erfolgen.
Die Blockpraktika des 10. Semesters sollen zum jetzigen Stand ab Mai in komprimierter Form wieder stattfinden, sodass bis zum Start des Lernplans für das M2 auch die versäumten BP nachgeholt werden können. Falls Präsenzveranstaltungen dann immer noch nicht möglich sein sollten, wird gerade an einer Ersatzlösung gearbeitet.

7. Ich habe noch Schutzausrüstung zu Hause. Kann ich damit helfen?
Bei dir liegt noch eine alte Schutzbrille aus dem Chemielabor herum? In der Ecke im Schrank liegt noch eine Packung Handschuhe? Derzeit wird Schutzausrüstung gesammelt und an die Bochumer Kliniken verteilt, da diese dringend benötigt wird.
Wenn ihr noch etwas übrig habt, meldet euch bitte bei Fr. Stachnik aus dem Dekanat (medizin@rub.de)!

8. Finden die Staatsexamina regulär statt?
Ja, laut den aktuellen Planungen soll das M3 im Frühjahr 2020 wie gehabt stattfinden! Das M2 im Frühling wird in NRW auch regulär durchgeführt werden, es soll jedoch eine kulante Rücktrittslösung von der Prüfung geben. Ein „Hammerexamen“ und vorgezogenes PJ sind in NRW nicht möglich, bei einem Rücktritt ist somit der nächste Termin für das M2 regulär im Herbst diesen Jahres.



Geht zunächst bitte erstmal nicht davon aus, dass die Zulassung zu den anstehenden Examina gefährdet ist.
Es wird auch von Seiten des Studiendekanats hart dafür gekämpft, dass uns allen aus dieser Situation keine Nachteile entstehen! Viele Entscheidungen liegen jedoch auf Seite des LPAs.
Wir können eure Sorgen verstehen - wir sitzen ja alle im gleichen Boot - und bitten euch deshalb um Geduld und Nachsicht. Wir versuchen euch so gut es geht auf dem Laufenden zu halten!

#nurLIEBE,
Eure Fachschaft



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