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Der Weg ins Medizinstudium

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Ihr seid Schüler und denkt darüber nach, Medizin zu studieren? Oder Ihr habt euer Abitur schon in der Tasche? Oder studiert bereits etwas anderes?

Auf diesen Seiten versuchen wir euch Tipps zum Weg ins Studium zu geben und hoffen, dass Ihr sie nützlich finden werdet. Sollten Fragen offen bleiben, dann mailt uns einfach. Wer es gern ausführlich mag kann uns natürlich auch gern besuchen kommen und sich von uns persönlich Antworten auf seine Fragen holen - macht dazu aber am besten vorher einen Termin aus.




Ein Studium, viele Wege

Alle Wege führen nach Rom, aber einige auch ins Medizinstudium. Wir werden versuchen auf alle Aspekte einzugehen. Obwohl die meisten Bewerber nach dem Abitur oder nach einer Wartezeit zu uns kommen, gibt es auch die Möglichkeit als Zweitstudienbewerber, aus dem Ausland oder ohne Abitur einen Weg ins Medizinstudium zu finden.



Der häufigste Weg - Hochschulstart

Wer sein Abitur in Deutschland gemacht hat, der muss sich über Hochschulstart für das Studium bewerben. Die Vergabe von Medizinstudienplätzen erfolgt in einem bundesweiten Auswahlverfahren, das sicherstellen soll, dass keine Medizinstudienplätze frei bleiben und die vorhandenen Kapazitäten optimal genutzt werden.

Da sich deutlich mehr Leute auf ein Medizinstudium bewerben, als es vorhandene Plätze gibt, ergibt sich ein sogenannter Numerus Clausus (NC), der immer der Abiturnote des schlechtesten Bewerbers entspricht, der im letztes Semester noch einen Studienplatz erhalten hat. Aus dem NC der vergangenen Jahre lässt sich nur bedingt vorhersagen wie der NC sich entwickeln wird, man kann aber Tendenzen erkennen.

Etwa 80% der Studenten erhalten Ihren Studienplatz auf Basis ihrer Abiturnote. Aufgrund der hohen Bewerberzahl ist es ohne ein sehr gutes Abitur kaum möglich ohne Wartezeit einen Studienplatz zu ergattern.
20% werden ausschließlich aufgrund ihrer Abiturnote zugelassen. Alles was schlechter als 1,2 ist hat hier keine Chance.
60% der Plätze werden nach dem sog. Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Wer nur knapp unter dem notwendigen Abischnitt liegt, der hat die Möglichkeit, seine Abiturnote durch bestimmte Kriterien zu verbessern. Welche Kriterien das sind, unterscheidet sich von Uni zu Uni. In Bochum kann man am sog. TMS teilnehmen, einer Art "Intelligenztest" für Mediziner. Die hier erreichte Note wird mit der Abiturnote verrechnet (Abi 51%, TMS 49%). Mehr zum TMS findest du weiter unten.

Die übrigen 20% erhalten ihren Studienplatz aufgrund der Zeit die sie seit ihrem Abschluss gewartet haben. Dabei zählen unabhängig von der Bewerbung jedes Semester, das man seit dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Es ist also schon aus diesem Grund nicht sinnvoll in der Wartezeit ein anderen Studium zu beginnen. Außerdem gilt man mit abgeschlossenem Studium als Zweitstudienbewerber, für die ganz andere Regeln gelten.
Es ist aber möglich eine Ausbildung in der Wartezeit zu machen, zu arbeiten, zu reisen, oder im Ausland zu studieren, ohne das einem diese Zeit von der Wartezeit abgezogen wird.
Die Dauer der Wartezeit übersteigt inzwischen die Regelstudienzeit des Medizinstudiums. Es gibt keine Möglichkeit die Wartezeit zusätzlich zu verkürzen. Wenn du also noch zur Schule gehst und deine Noten positiv beeinflussen kannst, dann solltest du das umbedingt tun!



TMS

TMS steht für "Test für Medizinische Studiengänge".
Der TMS ist also ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest. Eine Teilnahme ist freiwillig und kann nur einmal pro BewerberIn durchgeführt werden! Der Test kann nicht zu einer Verschlechterung der Abiturnote führen.
Getestet werden verschiedene Bereiche wie Gedächtnis, Textverständnis oder räumliches Vorstellungsvermögen.

Anders als beim Abitur hängen die Ergebnisse nicht von der erreichten Punktzahl ab, sondern davon wie gut man im Vergleich zu allen anderen Teilnehmer dieses Jahres abgeschnitten hat.

Die Ergebnisse werden als Prozentrang angegeben, der angibt wieviel Prozent der Teilnehmer schlechter waren als man selbst. Zusätzlich gibt es ein Notenäquivalent das zwischen 1,0 und 4,0 je nach erreichtem Prozentrang liegt.

An der RUB wird dieses Notenäquivalent mit der Abiturnote verrechnet (Abi zu 51% und TMS zu 49%) und somit ergibt sich eine neue Endnote.

Ein Rechenbeispiel:

Abitur: 2,0
TMS: 1,0

Endnote: 1,51

Allerdings kann auch der TMS keine Wunder bewirken, was nicht zuletzt daran liegt, dass auch Abiturienten mit Abiturnoten deutlich besser als 2,0 am Test Teilnehmen und ihr Abitur weiter verbessern. Ein hervorragendes Abitur ist immernoch der beste Weg zum Medizinstudium.

Weitere Informationen findet ihr auf der TMS-Infoseite der RUB und auf der Homepage des TMS!



Hochschulstart, aber anders: Zweitstudium

Hat man bereits in Deutschland ein Studium absolviert, egal ob Bachelor, Diplom oder Magister, gilt man als Zweitstudienbewerber. Es werden 3% der Medizinstudienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben.
Die Bewerbung erfolgt auch hier über Hochschulstart, das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich aber grundsätzlich von dem oben beschriebenen.

Anhand verschiedener Kriterien wird eine Messzahl bestimmt. Diese Kriterien sind zum Einen die Note des ersten Studienabschlusses, zum Anderen aber die berufliche Notwendigkeit für das Zweitstudium. Es sind maximal 15 Punkte erreichbar, 4 über die Abschlussnote, bis zu 11 über die beruflichen Gründe.

Es gibt auch hier wieder einen NC, der sich auf diese Messzahl bezieht. Die Anforderungen hier sind ähnlich hoch wie im Erststudentenverfahren, ohne sehr gute berufliche Gründe ist es sehr schwer einen Zweitstudienplatz für Medizin zu erhalten.

Weitere Informationen erhaltet ihr bei Hochschulstart.



Ausländische Bewerber oder Abschlüsse

Hier muss zwischen dem EU- und Nicht-EU-Ausland unterschieden werden.
Bewerber aus dem EU-Ausland sind deutschen Absolventen gleichgestellt. Der jeweilige Abschluss wird bei der Bewerbung wie das Abitur behandelt. Weitere Informationen zu Bewerbern aus dem EU-Ausland gibt es bei Hochschulstart.

Für Nicht-EU-Ausländer gelten andere Regeln. Die Bewerbung erfolgt hierbei nicht über Hochschulstart sondern direkt bei der jeweiligen Universität.
Weitere Informationen über die Bewerbung und Bewerbungsvorraussetzungen gibt es im International Office der RUB.



Studieren ohne Abitur

Wer kein (Fach-)Abi gemacht hat, der denkt häufig garnicht über ein Studium nach. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten auch ohne Abitur zu studieren. Hier nur ein paar Beispiele, wie man ohne Abitur eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben kann:

- Meisterprüfung oder Studienabschluss
- Fachverandte Berufsausbildung mit min. 3 Jahren Arbeitserfahrung
- Begabtenprüfung

Weitere Informationen zum Studium ohne Abitur gibt es hier.



Quereinstieg

Viele haben schon vom Quereinstieg ins Medizinstudium gehört. Häufig bekommt man von Eltern, Großeltern, Freunden und Bekannten gesagt, man solle es doch einfach mit einem Quereinstieg versuchen wenn es über die Abiturnote nicht geklappt hat.

Aber was bedeutet Quereinstieg überhaupt?

Kurzum versucht man mit dem Quereinstieg den NC von Hochschulstart zu umgehen. Nur wer sich auf das erste Semester des Medizinstudiums bewirbt tut dies über Hochschulstart. Hat man aber schon Semester absolviert und möchte beispielsweise die Uni wechseln, bewirbt man sich dazu direkt an der jeweiligen Uni.

Das Konzept der Quereinstiegs basiert darauf, das man ein ähnliches Fach studiert (häufig z.B. Biologie) und in diesem Fach Scheine sammelt die die Mediziner auch machen.
Man muss nun 3 große Scheine oder 2 große und 2 kleine Scheine sammeln. Dazu muss man entweder den selben Kurs belegen den die Mediziner auch besuchen und den Schein direkt machen (wenn möglich), oder sich eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen lassen.
Häufig ist diese Hürde schon schwer zu überwinden. Zu Zeiten wo es eine Vorlesung für mehrere Studiengänge gab und man noch überall Scheine gemacht hat war es einfacher, heute haben die meisten Fachbereiche eigene Vorlesungen und Praktika, Scheine gibt es auch kaum noch.

Ein Beispiel:

Hat man in der Biologie das Grundpraktikum der Physik absolviert muss man nun zu dem jeweiligen Professor der Mediziner. Dieser muss einen Äquivalenzschein ausstellen, in dem er bescheinigt, dass das Praktikum der Biologen mit dem der Mediziner äquivalent ist. Man hat keinen Anspruch auf diese Bescheinigung. Stellt sich ein Professor quer ist hier schluss.
Noch Komplizierter wird es, wenn es an der Universität an der du die Scheine gesammelt hast keine Medizinerausbildung gibt. Denn kaum ein Dozent stellt eine Äquivalenzbescheinigung für einen Schein aus, der an einer anderen Uni gemacht wurde.


Hat man es trotz aller Wiedrigkeiten geschafft die Äquivalenzscheine zusammen zu bekommen, kann man sich damit beim LPA das erste Semester anerkennen lassen. Jetzt kann man sich für das 2. vorklinische Semester bewerben.

Dies ist die zweite und vielleicht größte Hürde. Medizin hat eine der niedrigsten Abbruchquoten aller Studiengänge. Es werden also nur sehr wenige Plätze frei, die durch Bewerber aufgefüllt werden können. Die Konkurenz ist auch hier sehr groß.

Die Möglichkeit besteht also, die Risiken sind aber hoch und die Chancen gering auf diesem Weg einen Studienplatz zu erhalten. Wer es trotzdem wagt, Glück auf!

Im Prinzip auch als Quereinsteiger gelten all Jene die im Ausland oder in Deutschland über einen Teilstudienplatz ihr Physikum gemacht haben. Diese müssen sich jetzt auf einen klinischen Studienplatz bewerben, ebenfalls direkt an der Uni. Hier stehen die Chancen etwas besser, da doch regelmäßig Studenten am Physikum im ersten Anlauf scheitern und damit Plätze frei werden.



Die Studienplatzklage

Die nächste Sache von der jeder schon einmal gehört hat, aber keiner so richtig weiß was es damit auf sich hat.

Die Studienplatzklage geht auf ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungserichts von 1972 zurück, das als Numerus-Clausus-Urteil in die Geschichte eingegangen ist. Dieses Urteil hat festgelegt das ein NC nur dann legal ist, wenn die Kapazitäten einer Universität tatsächlich ausgeschöpft sind.

Die Studienplatzklage selbst beginnt damit das man sich direkt bei der Universität einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stellt. Es gibt dazu bestimmte Fristen, dieser Antrag wird von der Universität mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Gegen diese Ablehnung klagt man nun bei Gericht und strebt eine Kapazitätsklage an. Hierbei muss die Uni ihre Kapazitäten neu berechnen. Obwohl die Unis inzwischen sehr genau arbeiten, stellt sich bei goßen Unis meistens heraus, dass die Uni einige zusätzliche Studienplätze bereitstellen muss. Wir sprechen hierbei von einer Handvoll zusätzlichen Plätzen.

Diese Plätze werden nun an die Kläger verteilt. Nun klagen aber jedes Semester tausende Leute auf die selben Unis. Das heißt die paar Plätze werden nun unter den Klägern verlost. Eine Garantie gibt es hier also nicht im entferntesten.

Dazu kommen die Kosten. Bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt kann man die Schritte der Studienplatzklage auch selber durchführen, aber ab einem gewissen Punkt kommt man um einen Anwalt ggf. nicht drumherum. Man muss zusätzlich zum eigenen Anwalt außerdem die Kosten des gegnerischen Anwaltes bezahlen sowie Gerichtskosten.

Meistens bedient man sich von Anfang an eines spezialisierten Anwalts. Hierbei kann man grob mit 1000€ pro Uni rechnen bei der man sich einklagen möchte. Möchte man einigermaßen realistische Chancen bei einer Klage haben, muss man sich bei allen Unis in Deutschland gleichzeitig einklagen, bei denen potentiell Plätze freigegeben werden. Es kommen also Kosten im 5-stelligen Bereich auf einen zu, ohne dass es eine Garantie gibt, dass man einen Platz erhält. Das Geld ist in dem Fall trotzdem weg.

Und selbst wenn man einen Plätz erhält, hat man noch nicht zwangsläufig gewonnen. Es kann sein das die Uni das Urteil anfechtet und der Platz auf einmal wieder weg ist. Ebenso bekommen viele nur einen Teilstudienplatz zugewiesen. Das heißt man darf nur bis zum Physikum studieren, danach muss man sich neu bewerben.

Wenn man viel Glück hat und die Eltern einen alten Rechtsschutzversicherungsvertrag haben, der die Kinder mit abdeckt, ist es möglich das ein Teil der Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



Losverfahren der Hochschule

Wenn alle Stufen des Auswahlverfahrens und das Losverfahren von Hochschulstart gelaufen sind, bleiben manchmal auch in Medizin Restplätze übrig, beispielsweise wenn Leute die im letzten Losverfahren von Hochschulstart einen Platz erhalten haben ihren Studienplatz nicht antreten. Diese werden von den einzelnen Hochschulen selbst in einem Losverfahren verteilt.

Um an diesem Losverfahren teilzunehmen muss man sich bei jeder Hochschule selbst informieren, da die Teilnahmebedingungen und Fristen an jeder Hochschule unterschiedlich sind.

Allen gemein ist, dass die Abiturnote hier keine Rolle spielt. Alle landen im selben Lostopf.

Das Losverfahren der RUB findet hier hier.
Es findet üblicherweise in den letzten Wochen vor Semesterbeginn statt.




Los geht's!

Über die rechtsobenstehenden Links werdet Ihr sicherlich einige interessante Informationen finden. Aber auch auf anderen Seiten unserer Webpräsenz gibt es noch ein paar Dinge, die auch an dieser Stelle gut gepasst hätten, schaut euch also gerne weiter um!